Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB sichert Pflichtteilsberechtigten einen Anteil am Nachlass, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat und somit den Pflichtteilsanspruch zu umgehen oder den Pflichtteil zu mindern.