
Pflichtteilsergänzungsanspruch?
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Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB sichert Pflichtteilsberechtigten einen Anteil am Nachlass, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat und somit den Pflichtteilsanspruch zu umgehen oder den Pflichtteil zu mindern. Mit dieser Regelung werden die berechtigten Interessen der nahen Angehörigen, die zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören – also insbesondere Kinder, Ehegatten und Eltern des Verstorbenen geschützt, indem ihnen eine Reihe von gesetzlich festgelegten Rechten zugestanden werden.