RECHTSGEBIETE

Wir stellen Ihnen einige der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete vor. Das sind unsere Kernkompetenzen. Es gibt eine Reihe weiterer kleinerer Bereiche, die wir nicht gesondert herausstellen. Dazu gehört unter anderem das Vereinsrecht. Viele sind in der Freizeit davon berührt und erfahren üblicherweise nichts von dessen rechtlicher Bedeutung in der Praxis. So sind noch Rechtsgebiete vorhanden, die wir nicht alle aufführen können. Geben Sie bei Ihrem ersten Kontakt mit uns an, welches Rechtsgebiet betroffen ist, sodass wir frühzeitig feststellen können, ob wir Ihnen weiterhelfen können.

MIET- und WEGRECHT

Wir verstehen unter diesem Rechtsgebiet: "Alles um die Immobilie". Dazu gehören sowohl gewerbliche, als auch private Mandatsbearbeitung zum Beispiel in folgenden Rechtsgebieten: Privates- und gewerbliches Miet- und Pachtrecht. Die Durchsetzung und Abwehr berechtigter oder unberechtigter Ansprüche aus allem im Immobilienrecht vorkommenden Rechtsverhältnissen, wie die Abfindung bei Mietaufhebungsverträgen, über das Maklerrecht bis hin zur Zwangsvollstreckung titulierter Ansprüche. Formulierung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen in enger Zusammenarbeit mit unserem Partner-Notariat. Vorbereitung auf problematische Wohnungseigentümerversammlungen bis hin zur Begleitung dorthin sowie die Anfechtung von WEG-Beschlüssen. Forderungseinzug ausstehender Mieten und sonstigen Entgeltforderungen aus gegenseitigen Rechtsverhältnissen.

GESELLSCHAFTSRECHT

Das Gesellschaftsrecht hat überragende Bedeutung. Kaum ein Bereich anwaltlicher Tätigkeit befasst sich so sehr mit der wirtschaftlichen Seite des Rechts und der Investition eigenen Vermögens in Gesellschaften und deren Vorhaben. Das birgt Chancen und Risiken. Beides ist häufig ohne anwaltliche Unterstützung nicht zu handhaben. Wir sind insbesondere in folgenden Tätigkeitsbereichen für Sie tätig: Gründungsberatung für Gesellschaften aller Rechtsformen des Privatrechts (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, GmbH usw.) Änderungen gesellschaftsrechtlich bestehender Strukturen im Zusammenhang mit steuerrechtlicher Optimierung und familienrechtlichen Bezügen unter Einbeziehung des Erbrechts usw.. Dabei profitieren Sie in diesem Zusammenhang von der engen Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie einem Notariat. Durchsetzung von Provisions- und Abfindungsansprüchen des Handelsvertreters. Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern und Abwicklung komplizierter Gesellschaftsverhältnisse. Bearbeitung vertraglicher Gestaltungen aller Art, die jedes Gesellschaftsverhältnis mit sich bringt (z.B. dienstrechtliche Problematik des Geschäftsführers oder Vorstands). M & A Transaktionen unter Einbeziehung unseres Kooperationspartners Audit GPH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH u.v.a.

ARBEITS- und DIENSTVERTRAGSRECHT

Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen wesentlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Belangen des Individualarbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete. Wir vertreten hierbei die Interessen unserer Mandanten seit vielen Jahren vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungen unter anderem in folgenden Bereichen: Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Abmahnungen sowie Arbeitszeugnissen Verhandlung und Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen Beratung und gerichtliche Vertretung anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie im Rahmen von Arbeitsplatzkonflikten beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von einzelnen arbeits- oder dienstvertraglichen Maßnahmen bis zu Restrukturierungen oder Neustrukturierungen, einschließlich Betriebsübergängen, Betriebsverlegungen sowie Ausgliederungen Verhandlung und Gestaltung von Interessensausgleichen und Sozialplänen, ein schließlich der Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren Fragen des öffentlichen Dienstrechts, z.B. Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, Spartentarifverträge etc. Betriebsverfassungsrecht, insbesondere Unternehmensmitbestimmung

BAU- und ARCHITEKTENRECHT

Das private Baurecht mit seinen unzähligen Problemgestaltungen hat sich jenseits des übrigen Werkvertragsrechts zu einer Spezialmaterie entwickelt, die für die Beteiligten ein nahezu unüberschaubares Konfliktpotential bietet. Daher ist im Rahmen von Baustreitigkeiten über die fundierte Rechtskenntnis hinaus Erfahrung und technisches Verständnis des Rechtsanwalts erforderlich. Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten seit vielen Jahren unter anderem in folgenden Bereichen: Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B, Generalunter- nehmerverträgen, Subunternehmerverträgen sowie Architektenverträgen gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Baumängeln und Gewährleistungsproblemen sowie Werklohn- oder Architektenhonorarstreitigkeiten Vertretung im Rahmen von Ansprüchen aus Baubehinderungen, Bauablaufstörungen, Vertragsstrafen und Baubürgschaften Durchführung von selbständigen Beweisverfahren und Hilfe bei der Beweissicherung (Aufmaß, Sachverständigengutachten etc.)